Gestützt auf das Strafprozessrecht und auf das Polizeigesetz hat der Regierungsrat am 10. Dezember 2014 die "Schwerpunkte der Strafverfolgung im Kanton Aargau 2015 - 2018" festgelegt.
Gestützt auf das Strafprozessrecht und auf das Polizeigesetz hat der Regierungsrat am 10. Dezember 2014 die "Schwerpunkte der Strafverfolgung im Kanton Aargau 2015 - 2018" festgelegt.