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Ausserkantonale Pflege

Werden Pflegebedürftige mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Aargau in ausserkantonalen Einrichtungen gepflegt, die auf der Pflegeheimliste des jeweiligen Kantons gelistet sind, besteht für die Leistungserbringer ein Anspruch auf Vergütung der Restkosten. Es ist zu bestimmen, ob beim Eintritt in die ausserkantonale Einrichtung, ein Pflegeheimplatz in geographischer Nähe des Wohnsitzes, im Gebiet des Kantons Aargau, verfügbar ist. Ist dem so, werden von den Aargauer Gemeinden maximal die Aargauer Tarife übernommen.