Bewilligungspflicht Spitex
Die Eröffnung und der Betrieb einer Organisation und Einrichtung, die zur Gruppe der ambulant tätigen Leistungserbringer gehört, bedarf einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde.
Die Eröffnung und der Betrieb einer Organisation und Einrichtung, die zur Gruppe der ambulant tätigen Leistungserbringer gehört, bedarf einer Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde.