Hauptmenü

Pflege

Bedarfsplanung

Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, bedarfsgerechte und qualitativ gute Angebote in der ambulanten und stationären Langzeitpflege zu planen und sicherzustellen. Sie können diese Aufgabe gemeinsam mit anderen politischen Gemeinden erfüllen oder sie privaten Trägerschaften übertragen. Der Kanton Aargau stellt ihnen dafür Planungsinstrumente zur Verfügung.

Richtwert

Best Practice – Die Mustervorlagen für Gemeinden und Replas