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KVG-Revision; neue Zulassungsbedingungen

Ab 1. Januar 2022 gelten für Personen, welche zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP Leistungen erbringen wollen, neue Regelungen. Zuständig für die Zulassung sind dabei neu die Kantone.

Was ändert sich für neue Zulassungen?

Wie sehen diese Qualitätsanforderungen konkret aus?

Wie sieht es für Ärztinnen und Ärzte bezüglich Höchstzahlen aus?