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Betriebsbewilligungen

Organisation der Psychotherapie

Betriebe, die als juristische Person organisiert sind und die angestellte Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten beschäftigen, benötigen für eine Tätigkeit ebendieser Personen eine Zulassung, dass sie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätig sein dürfen.

Provisorischer Tarif für Leistungen der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022

Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten selbstständig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen. Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Damit Psychotherapeuten eigenständig gegenüber der OKP abrechnen können, wird ein Tarif für die psychologische Psychotherapie benötigt. Eine Einigung betreffend Tarif kam bis am 1. Juli 2022 nicht zwischen allen Tarifpartnern zustande. Damit die psychologischen Therapeutinnen und Therapeuten ab diesem Datum ihre Leistungen trotzdem abrechnen können, hat die Abteilung Gesundheit einen provisorischen Tarif für Leistungen der psychologischen Psychotherapie von Fr. 2.58 pro Minute festgesetzt.

Rechtliche Grundlagen