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Berufsausübungsbewilligungen

Medizinischer Masseur / Medizinische Masseurin

Wer als fachlich selbstständige/r medizinische/r Masseur/in im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.

Wiederkehrende Fragen

Ich habe keinen eidgenössischen Fachausweis. Kann ich trotzdem tätig werden?

Ich bin medizinische Masseurin mit einer Berufsausübungsbewilligung (BAB) und möchte eine Kollegin anstellen. Ich wäre dann aber nicht ihre Chefin. Arbeitet sie dann unter fachlich eigener Verantwortung?