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Berufsausübungsbewilligungen

Optometrist / Optometristin

Wer als fachlich selbstständige/r Optometrist oder Optometristin im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.

Ein Untersuchungsapparat wird positioniert

Wiederkehrende Fragen

Ich habe eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) eines anderen Kantons. Wie gehe ich vor, dass ich auch im Aargau arbeiten kann?

Ich habe vor langer Zeit ein Augenoptikerdiplom gemacht. Nun möchte ich im Kanton Aargau tätig werden. Geht das?