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Consumer Protection

Biosicherheit

Laboraufnahme
Foto: Ines Wyrsch © Kanton Aargau

Tätigkeiten mit pathogenen, gentechnisch veränderten und einschliessungspflichtigen gebietsfremden Organismen in geschlossenen Systemen (Laboratorien) unterstehen der Einschliessungsverordnung. Im Gegenzug regelt die Freisetzungsverordnung den direkten Umgang mit diesen Organismen in der Umwelt sowie das Inverkehrbringen.

Einschliessungsverordnung (ESV)

Wer ist der ESV unterstellt?

Was wir tun

Freisetzungsverordnung (FrSV)

Freisetzungsversuche

Pflanzenhandel

Neobiota