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Quellensteuer

Arbeitgebende

Die Arbeitgebenden und Schuldner/in der steuerbaren Leistung (SSL) sind verpflichtet, den Steuerabzug an der Quelle vorzunehmen und quellenbesteuerte Arbeitnehmende beim Kantonalen Steueramt anzumelden. Hier stehen die erforderlichen Hilfsmittel und Informationen für deren Erfüllung zur Verfügung.

Abrechnung Quellensteuer

Hinweis:FAQ zum eQellensteuer-Portal

Eine Sammlung von Fragen und Antworten zum eQuellensteuer-Portal sind auf der FAQ-Seite publiziert.

Tarife und Kreisschreiben

Dokumente für Arbeitgebende

Informationen für Arbeitgebende

Formulare zu Grenzgänger/innen (GRE 1-3)

Merkblätter zu den Quellensteuerarten

Hinweis:Bearbeitungsdauer von Anfragen

Wir erhalten täglich sehr viele E-Mail- und telefonische Anfragen. Damit wir Ihre Anliegen sowie die Bearbeitung der steigenden Quellensteuerfallzahlen zeitnah bearbeiten können, passen wir unsere Abläufe laufend den neuen Umständen an. Dennoch bestehen zurzeit noch Rückstände bei mehreren Schuldnern der steuerbaren Leistung (SSL) d.h. bei Ihnen als Arbeitgebende für das Jahr 2024. Das ist sowohl für Sie wie auch für uns eine unangenehme Situation. Unsere Mitarbeitenden arbeiten tagtäglich mit viel Einsatz und Motivation, damit die Rückstände aufgearbeitet werden. Im Rahmen der verfügbaren Ressourcen hat die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden oberste Priorität. Wir setzen alles daran, diese professionell zu erfüllen. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. KStA Sektion Quellensteuer / Team Abrechnungen