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Steuerarten natürliche Personen

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer findet Anwendung bei Veräusserungen von im Kanton Aargau gelegenen (Privat-)Grundstücken.

Zuständigkeit

Tarif für die Steuerberechnung

Tarif für die Steuerberechnung (§ 109 Steuergesetz)
ProzentsätzeZeitdauer
40 %bis zum vollendeten 1. Besitzjahr
38 %bis zum vollendeten 2. Besitzjahr
36 %bis zum vollendeten 3. Besitzjahr
34 %bis zum vollendeten 4. Besitzjahr
32 %bis zum vollendeten 5. Besitzjahr
30 %bis zum vollendeten 6. Besitzjahr
28 %bis zum vollendeten 7. Besitzjahr
26 %bis zum vollendeten 8. Besitzjahr
24 %bis zum vollendeten 9. Besitzjahr
22 %bis zum vollendeten 10. Besitzjahr
20 %bis zum vollendeten 11. Besitzjahr
19 %bis zum vollendeten 12. Besitzjahr
18 %bis zum vollendeten 13. Besitzjahr
17 %bis zum vollendeten 14. Besitzjahr
16 %bis zum vollendeten 15. Besitzjahr
15 %bis zum vollendeten 16. Besitzjahr
14 %bis zum vollendeten 17. Besitzjahr
13 %bis zum vollendeten 18. Besitzjahr
12 %bis zum vollendeten 19. Besitzjahr
11 %bis zum vollendeten 20. Besitzjahr
10 %bis zum vollendeten 21. Besitzjahr
9 %bis zum vollendeten 22. Besitzjahr
8 %bis zum vollendeten 23. Besitzjahr
7 %bis zum vollendeten 24. Besitzjahr
6 %bis zum vollendeten 25. Besitzjahr
5 %ab dem vollendeten 25. Besitzjahr