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Juristische Personen

Bezahlen der Steuern

Das Bezugsverfahren folgt auf das Veranlagungsverfahren. Zu bezahlen sind die definitiv veranlagten Steuern. Die definitive Schlussabrechnung liegt der Veranlagungsverfügung bei.

Allgemeines

Informationen zum Steuerbezug Kantons- und Gemeindesteuern

Informationen zum Steuerbezug direkte Bundessteuer