Regionale Sachpläne
Der Regionale Sachplan (§ 12a BauG) bietet Gemeinden die Möglichkeit, überkommunale und regionale Fragestellungen zu erfassen, abzustimmen und die notwendigen Massnahmen behördenverbindlich festzulegen.
Der Regionale Sachplan (§ 12a BauG) bietet Gemeinden die Möglichkeit, überkommunale und regionale Fragestellungen zu erfassen, abzustimmen und die notwendigen Massnahmen behördenverbindlich festzulegen.