Öffentliche Auflage
Die Genehmigung von allgemeinen Nutzungsplänen und Sondernutzungsplänen wird im kantonalen Amtsblatt publiziert. Danach liegen der Genehmigungsentscheid und die zugehörigen Unterlagen während 30 Tagen öffentlich auf.
Genehmigung von allgemeinen Nutzungsplänen
Aarau; Teiländerung § 17 BNO (Zonen Gartenstadt)
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Ammerswil; Gesamtrevision allgemeine Nutzungsplanung
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Gontenschwil; Teiländerung Korrektur Gewässerraum Wyna
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Laufenburg; Teiländerung Industriezone
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Niederwil; Teiländerung Erschliessung Gewerbegebiet "Geere"
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Genehmigung von Sondernutzungsplänen
Killwangen; Gestaltungsplan "Zürcherstrasse West"
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Riniken; Gestaltungsplan "Feisler"
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Unterentfelden; Änderung Gestaltungsplan "Quellmatten"
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