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Grundlagen & Kantonalplanung

Richtplan Kanton Aargau

Das zentrale Koordinations- und Führungs­instrument zur räumlichen Entwicklung ist der kantonale Richtplan. Er dient dem Kanton dazu, den haushälterischen Umgang mit dem Boden und die weitsichtige Besiedlung des Kantons­gebiets zu steuern. Wie die raum­wirksamen Tätigkeiten des Bundes, des Kantons und der Gemeinden aufeinander abgestimmt werden, zeigt der Richtplan. Er besteht aus dem Richtplan­text mit den Richtplan-Teilkarten und aus der Richtplan-Gesamtkarte.

Wesentliche ÄnderungBeschluss Grosser RatGenehmigung Bundesrat
Überprüfung und Aktualisierung Paket 1 (GÜP 1)27. Juni 2023ausstehend
Anpassungspaket Siedlungsgebiet (Umsetzung RPG 1)24. März 201523. August 2017
Gesamtrevision20. September 201123. August 2017

Der kantonale Richtplan kurz erklärt

Aufgaben und Inhalt

Zwei Szenarien, wie die räumliche Entwicklung mit und ohne Richtplan abläuft. Ohne Richtplan nicht abgestimmt, mit Richtplan wird der Rahmen auf die gewünschte räumliche Entwicklung abgestimmt.
Entwicklung raumwirksamer Vorhaben ohne und mit Richtplan (© Kanton Aargau).

Leitfunktion

Schematische Darstellung, in welchem Verhältnis die verschiedenen Instrumente der Raumplanung stehen
Der Richtplan und sein Verhältnis zu den kantonalen Instrumenten der Raumplanung (© Kanton Aargau).

Aufbau und Gliederung

Grafische Darstellung, die mit einem Pfeil, der in beide Richtungen zeigt, andeutet, dass Richtplan-Gesamtkarte (1:50'000) und Richtplantext (Erläuterungen; Beschlüsse; Richtplan-Teilkarte) gleichwertig sind
Richtplan-Gesamtkarte und Richtplantext sind gleichwertig (© Kanton Aargau).

Vororientierung – Zwischenergebnis – Festsetzung

Anpassungen des Richtplans

Verfahrensschritte und Zuständigkeiten bei Anpassungen des Richtplans
Verfahrensschritte und Zuständigkeiten bei Anpassungen des Richtplans (© Kanton Aargau).

Öffentliche Anhörungen