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Strasseninfrastruktur

Signalisation und Markierung an Strassen

Neue oder Änderungen an bestehender Signalisation und Markierung an und von Kantons-, Gemeinde- und Privatstrassen müssen beantragt werden. Die Verkehrsanordnungen unterliegen einer Auflagepflicht mit Einsprachefrist von 30 Tagen. Für Wegweiser (gewerbliche sowie touristische), Temposignalisation, Fussgängerstreifen sowie Baustellensignalisation geltende Bestimmungen sind in den Richtlinien und Merkblätter zusammengefasst.

Publikationspflicht von Verkehrsanordnungen

Richtlinien, Merkblätter und Gebührenübersicht

Gebühren

Wegweiser

Temposignalisation

Baustellensignalisation

Fussgängerstreifen

Gesuchsformulare

Zuständigkeiten

Kanton Aargau: Kantonsstrassen sowie Gemeinde- und Privatstrassen bei Verzweigungen mit Kantonsstrassen

Zuständigkeitsort und Zustimmung des Kantons

Gemeinde: Gemeindestrassen sowie Privatstrassen

Mobile Polizei: sportliche und kulturelle Anlässe