Schutzwaldpflege
Wälder können erheblich zum Schutz vor Steinschlag, oberflächlichen Hang- und Bodenbewegungen und vor gerinnerelevanten Prozessen beitragen. Die Kantone erlassen die für die Schutzwaldpflege nötigen Planungs- und Bewirtschaftungsvorschriften und stellen dort, wo es die Schutzfunktion erfordert, eine minimale Pflege sicher.