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Lärm

Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall

Mit der Durchsetzung der Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) soll das Publikum bei Konzerten, in Discos und an Partys vor zu hohen Schallpegeln geschützt werden, unabhängig davon, ob sie im Freien oder in Gebäuden stattfinden. Bei Einsatz von Laseranlagen soll unter Anwendung der NISGG erreicht werden, dass die Bestrahlung des Publikums nicht über dem Grenzwert liegt und das Unfallrisiko gering gehalten wird.

Schall

Laser

grüne Laserstrahlen aus mehreren Richtungen
Lasershow