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Lärm

Planen und Bauen in lärmbelasteten Gebieten

Bei der Ausscheidung neuer Bauzonen, der Erschliessung bestehender Bauzonen und der Planung von Neubauten oder wesentlichen Änderungen von Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen, muss die vorherrschende Lärmbelastung berücksichtigt werden. Dabei gilt es, die massgebenden Grenzwerte der Lärmschutz-Verordnung (LSV) einzuhalten.

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