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Grossverbraucher

Vollzugswege

Es gibt drei Wege für die Umsetzung des Grossverbraucher-Artikels: Universalzielvereinbarung (UZV), Kantonale Zielvereinbarung (KZV) und Energieverbrauchsanalyse (EVA). Für ARA-Grossverbraucher besteht die Möglichkeit, die Energiesituation ihrer Anlage mittels Richtwerten zu überprüfen. Das Ziel ist, in allen Fällen die Energieeffizienz des Unternehmens zu steigern.

Übersicht der Vollzugswege (© Kanton Aargau)

Gründe für eine Zielvereinbarung

Steigerung der Energieeffizienz

Langfristige Zielvorgaben

Flexibilität bei der Umsetzung

Befreiungen