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Beschaffungswesen

Neue Rechtslage seit 1. Juli 2021

Seit dem 1. Juli 2021 ist eine neue Rechtslage im Beschaffungswesen in Kraft. Mit der Revision soll das Beschaffungsrecht gesamtschweizerische harmonisiert werden. Auf dieser Seite sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Bedeutung für den Kanton Aargau

Die wichtigsten Neuerungen

Geltungsbereich

Definition Bauhauptgewerbe

Schwellenwert für das freihändige Verfahren bei Lieferungen neu ebenfalls bei CHF 150'000 (früher CHF 100'000)

Vertragslaufzeit nur noch bis maximal 5 Jahre

Erweiterte Ausnahmen für freihändige Beschaffung unabhängig vom Schwellenwert

Veröffentlichung auf SIMAP – dafür keine Amtsblatt-Publikation mehr

Minimale Frist zur Angebotseinreichung neu auch im Nichtstaatsvertragsbereich

Zusätzliche Beschaffungsinstrumente

Konkretere Anforderungen an Anbieter und Subunternehmer

Änderungen bei den Eignungskriterien

Zuschlagskriterien

Angebote und ihre Behandlung