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Baurecht

Bauverordnung (BauV)

Für das Bauen ist in erster Linie die Nutzungsplanung der Gemeinde massgebend. Weitere baurechtliche Bestimmungen, die dem kommunalen Recht vorgehen und für alle Gemeinden in gleicher Weise gelten, sind im kantonalen Recht enthalten, nämlich im Baugesetz und in der Bauverordnung.

Zwei Gebäudeskizzen mit Darstellung des Untergeschosses (Figur 6.2 der IVHB); die Fassadenlinie ist rot gestrichelt (Abbildung aus IVHB).

Änderungen Bauverordnung per 1. November 2021