Hauptmenü

Bewilligungsablauf

Abstände und Ausnahmebewilligungen

Grundsätzlich ist die Standortgemeinde für das Baubewilligungsverfahren und die Prüfung der Baugesuche zuständig. Bei gewissen Bauvorhaben müssen die Gemeinden jedoch eine Zustimmung des zuständigen kantonalen Departements einholen, bevor sie eine Baubewilligung erteilen können.