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Für Einrichtungen

Bewilligte Einrichtungen

Jede Einrichtung für vier oder mehr Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen im Kanton Aargau braucht eine Bewilligung und erstattet jährlich Bericht.

Keine Kostenbeteiligung

Konzept Qualität und Aufsicht

Jährliche Berichterstattung