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Hochschulen

Stipendien und Darlehen

Personen, die ihre Ausbildung nicht alleine finanzieren können, werden vom Kanton Aargau mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt. Die Ausbildungsbeiträge werden als Stipendien und/oder rückzahlbare zinslose Darlehen gewährt.

Hinweis:Antrag ab 1. Juni 2025 möglich

Ab dem 1. Juni 2025 können Anträge für das Ausbildungsjahr 2025/26 online über das Stipendienportal eingereicht werden. Für Ausbildungen auf Sekundarstufe II gilt der 30. November 2025 als Frist für eine fristgerechte Einreichung, für Ausbildungen auf Tertiärstufe der 31. Dezember 2025. Anträge können auch nach diesen Daten eingereicht werden, gelten dann jedoch als verspätet. Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen, informieren Sie sich bitte vorgängig auf der Website über die Voraussetzungen und das Vorgehen. Unter Häufige Fragen und Antworten finden Sie weitere wichtige Informationen.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Antrag?

Arten von Ausbildungsbeiträgen

Alles klar? Dann starten Sie Ihren Antrag.

Digitales Stipendienportal

Medienbruchfreier und interaktiver Prozess vom Gesuch bis zur Auszahlung

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Das Stipendienportal

Alles Wichtige in 3 Minuten erklärt

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Häufige Fragen und Antworten