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Beratung & Stipendien

Stipendien und Darlehen

Personen, die ihre Ausbildung nicht alleine finanzieren können, werden vom Kanton Aargau mit Ausbildungsbeiträgen unterstützt. Die Ausbildungsbeiträge werden als Stipendien und/oder rückzahlbare zinslose Darlehen gewährt.

Hinweis:Antrag ab 1. Juni 2025 möglich

Ab dem 1. Juni 2025 können Anträge für das Ausbildungsjahr 2025/26 online über das Stipendienportal eingereicht werden. Für Ausbildungen auf Sekundarstufe II gilt der 30. November 2025 als Frist für eine fristgerechte Einreichung, für Ausbildungen auf Tertiärstufe der 31. Dezember 2025. Anträge können auch nach diesen Daten eingereicht werden, gelten dann jedoch als verspätet. Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen, informieren Sie sich bitte vorgängig auf der Website über die Voraussetzungen und das Vorgehen. Unter Häufige Fragen und Antworten finden Sie weitere wichtige Informationen.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Antrag?

Liegt Ihr stipendienrechtlicher Wohnsitz im Aargau?

Handelt es sich bei Ihrer Ausbildung um Ihre erste Ausbildung oder um eine zweite Ausbildung/Weiterbildung?

Handelt es sich bei Ihrer Ausbildung um ein Brückenangebot des Kantons Aargau, eine Ausbildung auf der Sekundarstufe II oder um eine Ausbildung auf der Tertiärstufe?

Ist Ihre Ausbildung beitragsberechtigt und findet diese an einer vom Bund oder Kanton anerkannten Schule statt?

Arten von Ausbildungsbeiträgen

Alles klar? Dann starten Sie Ihren Antrag.

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Häufige Fragen und Antworten

Welches sind die Voraussetzungen, um Ausbildungsbeiträge zu erhalten?

Wer ist gesuchberechtigt?

Welche Ausbildungsstätten sind anerkannt?

Wann besteht ein Unterstützungsbedarf?

Was gilt bezüglich Bemessung?

Welche Ausbildungskosten werden angerechnet?

Wie lange werden Ausbildungsbeiträge gewährt?

Welche Ausbildungen sind beitragsberechtigt? Für welche Ausbildungen gibt es Stipendien beziehungsweise Darlehen?

Beitragsform und Höchstbeträge nach Ausbildung
AusbildungForm der BeiträgeHöchstbeträge pro Jahr
Kantonale Brückenangebote des Kantons Aargau (Brückenangebot, Integration I + II, INVOL und Kompass)StipendienFr. 5'000.-
Erste Ausbildung an Mittelschulen (Gymnasium, FMS etc.) StipendienFr. 5'000.–
bei anerkanntem auswärtigem Logis: Fr. 12'000.–
Erste berufliche Grundbildungen einschliesslich BerufsmaturitätStipendienFr. 5'000.–
bei anerkanntem auswärtigem Logis: Fr. 12'000.–
Erster Bachelor- und Masterstudien an Universitäten, ETH und Fachhochschulen Stipendien und Darlehen (Splitting); zusätzliche DarlehenStipendien: Fr.10'667.–
Darlehen: Fr. 5'333.–
zusätzliche Darlehen: Fr. 10'000.–
Erste Diplomlehrgänge an Höheren FachschulenStipendien und Darlehen (Splitting); zusätzliche DarlehenStipendien: Fr.10'667.–
Darlehen: Fr. 5'333.–
zusätzliche Darlehen: Fr. 10'000.–
Diplomstudien an Fachhochschulen im Anschluss an eidgenössische Berufs- und höhere FachprüfungenStipendien und Darlehen (Splitting); zusätzliche DarlehenStipendien: Fr.10'667.–
Darlehen: Fr. 5'333.–
zusätzliche Darlehen: Fr. 10'000.–
Zweite Ausbildung an Mittelschulen (Gymnasium, FMS etc.)DarlehenFr. 20'000.–
Zweite berufliche Grundbildungen einschliesslich BerufsmaturitätDarlehenFr. 20'000.–
Zweiter Bachelor- und Masterstudien an Universitäten, ETH und FachhochschulenDarlehenFr. 20'000.–
Zweite Diplomlehrgänge an Höheren FachschulenDarlehenFr. 20'000.–
Erste berufliche Grundbildungen nach einer abgeschlossenen MittelschulausbildungStipendien und DarlehenFr. 20'000.–, wovon höchstens Fr. 10'000.– als Stipendien
Erste Mittelschulausbildung nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung
(Zulassungsvoraussetzung für eine erste Ausbildung auf Tertiärstufe)
Stipendien und DarlehenFr. 20'000.–, wovon höchstens Fr. 10'000.– als Stipendien
Zweite Ausbildung auf Sekundarstufe II die aus wichtigen Gründen absolviert werden (schwierige Arbeitsmarktsituation oder gesundheitliche Probleme im erlernten Beruf)Stipendien und DarlehenFr. 20'000.–, wovon höchstens Fr. 10'000.– als Stipendien
Nachdiplomstudien an Hochschulen und höheren FachschulenDarlehenFr. 20'000.–
Doktorat an HochschulenDarlehenFr. 20'000.–

Wann sind Anträge einzureichen?

Wie oft kann ich einen Antrag stellen?

Wo und wie sind Anträge einzureichen?

Wann werden die zugesprochenen Beiträge ausbezahlt?

Müssen Stipendien bei einem Abbruch oder Unterbruch der Ausbildung zurückbezahlt werden?

Was haben die Gesuchstellenden für Mitwirkungspflichten?

Wann wird mein Antrag bearbeitet?

Wann werden Darlehen gewährt?

Wie erhalte ich ein Darlehen?

Muss ich das Darlehen beziehen?

Bis wann müssen Darlehen zurückbezahlt werden?

Wie hoch ist die jährliche Rückzahlrate?

Was passiert bei einer Nicht-Rückerstattung des Darlehens?

Muss ein Darlehen verzinst werden?

Wie hoch ist der Zins bei altrechtlichen Darlehen?

Welche Unterlagen sind für die Einreichung des Antrags notwendig?

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