Hauptmenü

Versorgungssicherheit

Häufige Fragen zur Strom- und Gas-Mangellage

Auf dieser Seite haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Strom- und Gas-Mangellage zusammengestellt. Neben allgemeinen Fragen zur Mangellage finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen zum Energiesparen und Energieproduzieren sowie Antworten auf Fragen aus der Wirtschaft.

1. Strommangellage

1.1 Allgemeines

Was ist eine Strommangellage? Wie unterscheidet sie sich von einem Stromausfall (Blackout)?

Die Strommangellage dauert mehrere Wochen. Ist damit gemeint, dass während mehreren Wochen gar kein Strom mehr nutzbar ist oder dass es in einem mehrwöchigen Zeitfenster mehrere Stromausfälle geben kann / und ansonsten Strom nutzbar ist?

Hat man schon "Vorteile" insgesamt als Schweiz, wenn man schon Strom spart ausserhalb von Engpasssituationen? Zum Beispiel wenn ab jetzt schon generell keine Rolltreppen etc. mehr in der Schweiz betrieben würde, sinkt dadurch die Wahrscheinlichkeit später einmal in eine Strommangellage zu kommen?

Was sind Bewirtschaftungsmassnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung?

Was ist die wirtschaftliche Landesversorgung?

Welche Bewirtschaftungsmassnahmen gibt es im Elektrizitätsbereich?

Was sind die Konsequenzen bei der Nicht-Einhaltung von Bewirtschaftungsmassnahmen (Strafen, Bussen …)?

Wer bestimmt wieviel Energie eingespart werden muss?

Wer ist oberster Krisenmanager in einer Strommangellage?

Was ist OSTRAL?

Wie verbindlich sind die vom Bund erlassenen Massnahmen in einem OSTRAL-Fall?

Weshalb werden im Rahmen der Kontingentierung nur Grossverbraucher für Stromsparmassnahmen verpflichtet?

Wie wird die Bevölkerung über eine Strommangellage und Bewirtschaftungsmassnahmen informiert?

Wer ist für den öffentlichen Verkehr zuständig?

Was ist eine Kilowattstunde?

Verschiedene Icons zeigen auf, wofür eine Kilowattstunde reicht.
Wofür reicht eine Kilowattstunde (kWh)?

Wie ist der Stand beim geplanten Reservekraftwerk Birr?

Da unsere kleine Tochter an Diabetes leidet, sind wir darauf angewiesen, das permanent benötigte Insulin im Kühlschrank zu lagern. Ein längerer Stromausfall oder auch mehrfache Stromausfälle würden das Insulin unbrauchbar machen. Wie kann ich sicherstellen, dass lebenswichtige Medikamente sachgemäss gelagert werden? Gibt es stellen, die von möglichen, kontrollierten Stromabstellungen ausgeschlossen werden und wo man einen gewissen Insulinvorrat lagern könnte?

1.2 Privater Haushalt

Ist der private Haushalt auch betroffen? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt?

Es gibt Elektroautos, die man für 500 km Fahrt aufladen kann. Wenn man aber nur 200 km fährt, könnte man die Restladung zurück ins Netz speisen. Das würde bei einer Mangellage doch helfen?

Braucht ein gewöhnlicher Haushalt ein Notstromaggregat?

Was für Geräte könnten denn beispielsweise Schaden nehmen, wenn der Strom abgestellt wird?

Kann der Verteilnetzbetreiber bei mir zu Hause den Strom abstellen in einer Strommangellage?

Soll ich jetzt meinen Öltank füllen?

2. Energiesparen und -produzieren

Darf der selber produzierte Strom (Photovoltaik-Anlage) selbst weiter genutzt werden? Oder muss dieser ins Netz gespeist werden?

Wir haben vor drei Jahren eine Gasheizung einbauen lassen. Gas droht knapp zu werden. Was kann ich tun?

Falls im Rahmen von Netzabschaltungen ein Gebäude mit einer Stromerzeugungsanlage betroffen ist: Kann die Produktion innerhalb des Gebäudes verwendet werden, oder muss der Strom in das Stromnetz eingespeist werden?

Gelten die Bewirtschaftungsmassnahmen auch für private Betreiber von Stromerzeugungsanlagen wie zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen (Eigenverbrauch)?

Ist ein Notstromaggregat als Entlastung zulässig? Ist dann die maximale Laufzeit gemäss Luftreinhaltverordnung ungültig?

Könnten Betreiber privater Stromerzeugungsanlagen verpflichtet werden, ihre produzierte elektrische Energie der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen?

Wenn ich Photovoltaik installiert habe, wird die Produktion vom Verbrauch abgezogen?

Wird bei einer Strommangellage die Photovoltaik-Produktion vergütet?

Darf ich im Winter gamen? Wegen dem Stromverbrauch.

3. Wirtschaft

3.1 Massnahmen

Der Massnahmenplan des Bundes bei einer Strommangellage sieht auf Stufe 4 als ultima ratio Netzabschaltungen für einige Stunden vor. Versorgungsrelevante Verbraucher werden bei diesen gezielten Abschaltungen jedoch ausgenommen. Gelten Lieferanten, die wichtige Medikamente an Apotheken und Spitäler liefern und somit bedeutend für die Aufrechterhaltung der Schweizer Infrastruktur sind, als versorgungsrelevant?

Kann ich aufgrund stark gestiegener Energiekosten meinen Betrieb in einem summarischen Verfahren für Kurzarbeit voranmelden?

Ist ein Härtefallprogramm für Unternehmen vorgesehen, die von den stark gestiegenen Energiepreisen besonders betroffen sind?

Mit welchen Massnahmen kann ich als Unternehmen Energie sparen?

Ich spare bereits Strom und möchte mein Engagement besser bekannt machen. Wie kann ich das tun?

Soll ich jetzt meinen Öl- oder Dieseltank füllen?

3.2 Rechtliches

Was passiert, wenn die Bewirtschaftungsmassnahmen mit gesetzlichen Bestimmungen oder privatrechtlichen Vereinbarungen (zum Beispiel Energielieferverträgen) im Widerspruch stehen?

Welche Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung haben Unternehmen in einer Strommangellage, wenn sie nur noch eingeschränkt produzieren oder Dienstleistungen erbringen können oder den Betrieb ganz einstellen müssen? Welche gesetzlichen Grundlagen existieren dafür und wie sind Haftungsfragen geregelt? Wie sieht es mit branchenspezifischen Entschädigungen aus?

Wer bezahlt Investitionen von Unternehmen, die im Zusammenhang mit OSTRAL-Vorbereitungsmassahmen getätigt werden?

Wie ist die Haftung bei Diebstählen während Netzabschaltungen geregelt, die auf nicht mehr funktionierende Sicherheitssysteme zurückzuführen sind?

3.3 Kontingentierung

Falls das Unternehmen den Stromverbrauch reduzieren muss - ist Homeoffice eine Option?

Die Kontingente werden in welchem Zeitrahmen vergeben? Monatlich oder jährlich?

Gibt es eine Verpflichtung zur Vorbereitung für Grossverbraucher?

Gibt es eine vorgängige Überprüfung, ob wir die Kontingentierung im Krisenfall einhalten könnten?

Gilt als Grossverbraucher der Eigentümer, das Gebäude, oder der Mieter?

Unterliegen Betreiber kritischer Infrastrukturen ebenfalls den Bewirtschaftungsmassnahmen?

Welche Branchen sind von den Bewirtschaftungsmassnahmen betroffen?

Wird bei der Beurteilung bzw. Kontingentierung von Grossverbrauchern auch festgestellt, ob diese eine gewisse Systemrelevanz (z.B. Logistik bzw. Lieferketten) haben? Wie würde das beurteilt?

Wie können sich Unternehmen vorbereiten?

Welche Betriebe sind von Verboten, Beschränkungen und Kontingenten im Zusammenhang mit der Energiemangellage ausgenommen?

Als Betrieb, der grösstenteils weiterlaufen muss, stellt sich die Frage, welche Hebel angesetzt werden können, um trotzdem etwas bewegen zu können. Klar können wir alles was mit Gastronomie und so weiter zu tun hat stilllegen, aber die wesentlichen Elemente müssen in Betrieb verbleiben.

3.4 Grossverbraucher

OSTRAL spricht von "Grossverbrauchern" bei einem Strombedarf von 100’000 kWh pro Jahr. Per kantonalem Energiegesetz sind Grossverbraucher zur Einsparung verpflichtet wenn sie 0.5 GWh Elektrizität, respektive 5 GWh Wärmeverbrauch pro Jahr ausweisen. Sind das andere Grossverbraucher?

Wenn ich es richtig verstanden habe, werde ich zu einem Grossverbraucher, wenn ich 100’000 kWh verbrauche. Dies ist unabhängig davon, ob ich an einem Standort, in einem Netzgebiet oder in der Schweiz diesen Verbrauch habe. Korrekt?