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Invasive gebietsfremde Organismen in Gewässern

Kein Freisetzen aus Aquarien und Gartenteichen

Zeichnung einer Schmuckschildkröte die in ein Gewässer steigt. Hinter ihr ist ein grosses rotes Verbotszeichen.
© Valentin Rüegg

Aquarientiere, Aquarienwasser und exotische Wasserpflanzen gehören nicht in unsere Gewässer. Tiere und Wasserpflanzen aus Aquarien und Gartenteichen dürfen deshalb nie in die freie Natur freigesetzt werden. Dies ist verboten und hat negative Folgen für unsere Gewässer. Deswegen sollte bereits die Anschaffung von Tieren und Pflanzen wohl überlegt sein.

Vor der Anschaffung

Zeichnung eine Person mit einem neuen Aquarium mit zwei Fischen und nach einiger Zeit nachdem sich die Fische stark vermehrt haben und das ganze Aquarium voll ist.
© Valentin Rüegg

Beim Weggeben

Auf dem Bild sind zwei Personen mit einem Aquarium und einer Schildkröte zusehen. Sie schauen einen Wander-Wegweiser an. Auf dem Wegweiser sind die Richtung zum Tierarzt, Bekannten, Nachbarn, Verwandten und der  Auffangstation angegeben.
© Valentin Rüegg

Freisetzen ist illegal

Das Bild zeigt ein Aquarium mit einem Fisch dass ins Wasser gekippt wird. Von rechts sieht die Arme einer Person, die einen Gesetzesartikel ausstreckt.
© Valentin Rüegg

Freisetzen ist schädlich

Eine Person schüttet den Inhalt eines Aquariums in einen Teich. Ein exotischer Flusskrebs mit roten Scheren fällt ins Wasser und die Flusskrebse im Teich fliehen vor ihm-
© Valentin Rüegg

Rotwangen-Schmuckschildkröte

Zeichnung einer Schmuckschildkröte die in ein Gewässer steigt. Hinter ihr ist ein grosses rotes Verbotszeichen.
© Valentin Rüegg

Exotische Wasserpflanzen

Eine Person fischt Wasserpflanzen aus einem Aquarium und entsorgt diese in einem Abfallsack. Eine andere hält ihr den Daumen hoch.
© Valentin Rüegg

Hinweis:Meldung bei der Polizei

Haustiere, Aquarienwasser und exotische Pflanzen gehören nicht in unsere Gewässer. Beobachtungen vom Aussetzen gebietsfremder Tiere können der Polizei gemeldet werden.