Arbeitsmarktintegration für Personen aus dem Asylbereich
Die Integration von anerkannten Flüchtlingen (FL), vorläufig aufgenommenen Personen (VA) und Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt erfolgt im Rahmen bundesrechtlicher Vorgaben. Kantone und Gemeinden sind verpflichtet, den Zugang zu den Regelstrukturen sicherzustellen. Hier finden Gemeindebehörden Informationen über die relevanten Grundlagen sowie das Anmeldeverfahren bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und im Programm AMIplus.