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Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Ausland

Zweigniederlassung mit Hauptsitz im Ausland.

Voraussetzungen

Sie wollen für eine im Ausland bereits bestehende Rechtseinheit eine Zweigniederlassung eintragen. Sie haben sich über die Vor- und Nachteile der einzelnen Geschellschaftsformen informiert, sind sich über die daraus resultierenden Rechtsfolgen, insbesondere Steuerfolgen, bewusst und haben allenfalls zusammen mit einer Fachperson (Treuhänder, Notar, Anwalt) Abklärungen getroffen. Sie haben sich für den Eintrag einer Zweigniederlassung einer Rechtseinheit mit Sitz im Ausland entschieden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Identität der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen auf der Grundlage eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte nachgewiesen werden muss.

Merkblatt Personenidentifikation (PDF, Personenidentifikation, 43 KB)

Ablauf

1. Abklärungen

Bevor Sie den Handelsregistereintrag vornehmen, sollten Sie die gesetzlichen Auflagen für Ihre Tätigkeit prüfen. Klären Sie zum Beispiel, ob alle Arbeitnehmer über die gegebenenfalls notwendigen Arbeitsbewilligungen verfügen, oder informieren Sie sich über Versicherungsbedürfnisse und Versicherungspflichten, auch betreffend Geschäftsrisiken.

Die kantonale Standortförderung berät Sie gerne zum richtigen Vorgehen bei der Firmengründung und vermittelt Ihnen wichtige Kontakte.

Standortförderung

Die Dienstleistungen der kantonalen Standortförderung sind kostenlos:

  • Informationen und Kurse zur Firmengründung
  • Beurteilung des Businessplans
  • Aufzeigen der diversen Gesellschaftsformen
  • Informationen zu Finanzierungs- und Coaching-Möglichkeiten
  • Vermittlung von Immobilien
  • Beratung zu den Themen Steuern, Versicherungen, Berufsausübungs- und Arbeitsbewilligungen
  • Netzwerkanlässe für Neuunternehmer/-innen

Standortförderung - Bewilligungen

Machen Sie sich Gedanken über die Firmenbildung und beachten Sie, dass Ihr Name in der Firma aufzuführen ist. Die Firma darf neben dem vom Gesetz vorgeschriebenen Inhalt auch Fantasie- und Sachbezeichnungen enthalten und muss sich von im Handelsregister eingetragenen Firmen am gleichen Ort deutlich unterscheiden. Sie können beim Handelsregisteramt ( info.hra@ag.ch ) eine Prüfung über die rechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Firma und beim Eidgenössischen Handelsregisteramt eine Firmenrecherche (Prüfung, ob bereits eine gleichlautende Firma im Handelsregister eingetragen ist) in Auftrag geben.

Eidgenössisches Handelsregisteramt

2. Eintrag ins Handelsregister

Die Zweigniederlassung einer Rechtseinheit mit Hauptsitz im Ausland ist in das zuständige kantonale Handelsregister des Ortes einzutragen, an dem sie ihren Sitz hat.

3. Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau

Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau.

Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau

4. Mehrwertsteuer

Mit der Eintragung in das Handelsregister bekommen Sie automatisch eine Unternehmensidentifikationsnummer UID zugeteilt. Diese hat zugleich die Funktion als Firmanummer wie auch als Mehrwertsteuernummer.

5. Eintragung ins Handelregister

Wenn Sie die notwendigen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben, können Sie diese beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau einreichen. Wir werden die Unterlagen einer materiellen Prüfung unterziehen. Falls die Dokumente aus Sicht des Handelsregisteramtes eintragungsfähig sind, werden wir Ihnen die Gebührenrechnung zustellen. Nach Eingang der Zahlung werden wir die Eintragung vornehmen und Ihnen nach der Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) den bestellten Handelsregisterauszug per Post zukommen lassen.

SHAB

Benötigte Unterlagen

  • Anmeldeformular zur Neueintragung einer Zweigniederlassung
  • Protokoll des zuständigen Organs über die Errichtung
  • Kopie des Passes oder ID aller einzutragenden Personen
  • Existenznachweis der Rechtseinheit im Ausland
  • Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse

Je nach Fall ist zusätzlich notwendig:

  • beglaubigtes Exemplar der geltenden Statuten oder entsprechendes Dokument der ausländischen Rechteinheit

Wir weisen Sie darauf hin, dass sich die notwendigen Unterlagen aufgrund des geltenden Rechts am Sitz der Hauptniederlassung unterscheiden können. Wir bitten Sie daher, diese Frage allenfalls direkt mit uns zu klären.

Fristen und Termine

keine Frist

Kosten

Beim Handelsregisteramt müssen Sie je nach Fall mit Kosten von rund CHF 500.-- bis ca. CHF 900.-- rechnen.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Link zu den Formularen