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Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen

Planen Sie ein Strassenfest oder eine Radsportveranstaltung? Einen Jugendfest- oder Fasnachtsumzug? Führen diese über öffentliche Strassen oder Verkehrsflächen des Kantons Aargau, so sind die Veranstaltungen bewilligungspflichtig. Für Kantonsstrassen ist die Kantonspolizei Aargau zuständig. Betrifft es eine Gemeindestrasse oder eine öffentlich befahrbare Privatstrasse, so ist die betroffene Gemeinde bzw. der zuständige Gemeinderat für die Bewilligung verantwortlich.

Ablauf

Handelt es sich um eine Gemeindestrasse, melden Sie sich bitte direkt bei der betroffenen Gemeinde.

Formular ausfüllen (wenn möglich Online-Formular verwenden) und einreichen.

Benötigte Unterlagen

Nähere Infos auf Webseite abrufbar.

Fristen und Termine

Bitte reichen Sie das Formular spätestens einen Monat vor dem Anlass ein.

Kosten

Die Kosten richten sich nach Bearbeitungsaufwand und den kantonalen Bestimmungen.

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