Hauptmenü

Alle Dienstleistungen

Selbständige EU/EFTA, Firmensitz in EU/EFTA, bis 90 Tage

Arbeitseinsätze in der Schweiz von selbständigen Dienstleistungserbringern mit EU/EFTA-Staatsangehörigkeit und mit Sitz im EU/EFTA-Raum, die insgesamt maximal 90 Arbeitstage (= Kalendertage) pro Kalenderjahr dauern, sind meldepflichtig und durch den ausländischen Selbständigen spätestens 8 Tage vorher online zu melden.

Voraussetzungen

  • EU/EFTA-Staatsangehörigkeit
  • Gewerbliche Selbständigkeit mit Sitz in EU/EFTA-Staat
  • Erbringung der Dienstleistung in der Schweiz als Selbständigerwerbender (Kriterien gemäss Schweizer Recht)
  • Maximale Einsatzdauer in der Schweiz beträgt 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Ablauf

  • Der Selbständige mit Sitz im EU/EFTA-Raum erstellt online einen persönlichen, passwortgeschützten Meldeaccount.
  • Der Selbständige meldet spätestens acht Kalendertage vor Arbeitsbeginn online seine Personalien und seinen Arbeitseinsatz.
  • Der Selbständige erhält innert ca. 1-2 Arbeitstagen per E-Mail kostenlos einen Link zur Abholung einer automatisierten Meldebestätigung oder -ablehnung.
  • Eine Anmeldung bei einer Schweizer Gemeinde ist nicht nötig.

Weitere Informationen sind im Merkblatt A0680: Selbständig erwerbstätige EU/EFTA-Staatsangehörige mit Geschäftssitz im Ausland enthalten.

Benötigte Unterlagen

Online-Meldeverfahren(öffnet in einem neuen Fenster)

Den Kontrollorganen sind folgende Dokumente auf Verlangen sofort vor Ort vorzuweisen:

  • Meldebestätigung oder ausländerrechtliche Bewilligung
  • Sozialversicherungsformular A1
  • Kopie des Vertrags (Auftrag/Werkvertrag) mit dem Auftraggeber/Besteller oder, wenn kein Vertrag vorhanden ist, schriftliche Bestätigung des Auftraggebers/Bestellers für den in der Schweiz auszuführenden Auftrag oder Werkvertrag (zwingend in Schweizer Landessprache)

Auf Verlangen sind weitere Belege zur gewerblichen Selbständigkeit einzureichen. Die Selbständigkeit wird nach Schweizer Recht beurteilt.

Fristen und Termine

Die Meldung muss in den meisten Fällen spätestens 8 Kalendertage vor Arbeitsbeginn erfolgen. Für gesetzlich vorgesehene Notfalleinsätze bestehen restriktive Ausnahmeregelungen.

Kosten

Keine. (Ausnahme: Meldebestätigung bei Meldung auf Papierformular: Fr. 25.– zzgl. Porto)

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen