Justizgericht
Das Justizgericht wurde mit der Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) auf den 1. Januar 2013 neu eingeführt. Seine Hauptaufgabe ist die Beurteilung von Disziplinarverfahren gegenüber Richterinnen und Richtern. Daneben beurteilt es Fragen der Gerichtsverwaltung.