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KESB

Die Familiengerichte als KESB

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist im Kanton Aargau Teil der Familiengerichte (Abteilung der Bezirksgerichte) und stellt den Schutz und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sicher. Hier erfahren Sie, wie das Familiengericht als KESB organisiert ist – sowie, wer Beschwerden behandelt und die Arbeit der Familiengerichte und Beistandspersonen beaufsichtigt.