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Erwachsene

Vertretungsrechte

Vertretungsrechte regeln, wer im Alltag oder in Notsituationen für eine urteilsunfähige Person handeln darf. Diese Seite erklärt die gesetzlichen Vertretungsrechte und die Rolle der Familiengerichte als KESB bei der Prüfung und Anordnung.

Vertretung durch die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die eingetragene Partnerin/den eingetragenen Partner

Vertretung bei medizinischen Massnahmen