Fürsorgerische Unterbringung (FU) und ambulante Massnahmen
Die Fürsorgerische Unterbringung (FU) kommt zum Einsatz, wenn der Schutz und die Betreu-ung einer Person nicht anders sichergestellt werden kann. Diese Seite erklärt, in welchen Fällen eine FU möglich ist, wer zuständig ist – und wie ambulante Massnahmen helfen können, eine Unterbringung zu vermeiden.