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Luft

Feuern im Freien

Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist verboten. Als einzige Ausnahme vom generellen Abfallverbrennungsverbot dürfen unter bestimmten Bedingungen geringe Mengen natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle im Freien verbrannt werden.

Verbrennen von Abfällen im Freien

Feuer im Freien mit Altholz
Das Verbrennen von Abfällen (hier Altholz) ist verboten. (© Kanton Aargau)

Böschungen, Feldraine oder Weiden

1.-August-Feuer

Verbrennen von Weihnachtsbäumen

Vorgehen bei unerlaubtem Verbrennen