Hinweis:Wichtige Einschränkung
Personen, die nicht beim Kanton Aargau angestellt und keine Lehrpersonen, Schulleitungspersonen, Assistenzpersonen oder externe Fachperson an einer Schule des Kantons Aargau nach Schulgesetz sind, nutzen bitte die Formulare für Parteieingaben der Bezirksgerichte und reichen diese beim zuständigen Arbeitsgericht ein.