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Die Schlichtungskommission wurde 2001 eingerichtet. Sie basiert auf dem Personalgesetz (SAR 165.100) und dem Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (SAR 411.200). Sie ist eine unabhängige, vorgerichtliche Instanz; administrativ ist sie der Staatskanzlei (SK) beigeordnet.
Das Gesetz bestimmt, dass die Schlichtungskommission aus der Präsidentin beziehungsweise dem Präsidenten und vier bis acht Mitgliedern besteht. Beide Geschlechter müssen genügend vertreten sein. Mindestens ein Mitglied darf in keinem Anstellungsverhältnis zu einer öffentlichen Arbeitgeberin oder einem öffentlichen Arbeitgeber stehen.
Des Weiteren besteht eine 40-prozentige Stelle für eine juristische Mitarbeiterin / einen juristischen Mitarbeiter.
Präsidiert wird die Schlichtungskommission für Personalfragen von Karin Lareida-Frey, lic. iur., Mediatorin.
Die Schlichtungskommission für Personalfragen besteht aus den folgenden acht Mitgliedern:
Die Stelle als juristische Mitarbeiterin hält Kristina Wagner, Rechtsanwältin, inne.
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