Hauptmenü

Zuschüsse & Entschädigungen

Kurzarbeit

Betriebe können Kurzarbeit anmelden, wenn sie ausserordentliche Arbeitsausfälle erleiden. Dank Kurzarbeitsentschädigung können Arbeitsplätze erhalten werden. Im ersten Schritt müssen Betriebe die Kurzarbeit voranmelden, im zweiten Schritt reichen sie bei der gewählten Arbeitslosenkasse die Abrechnung ein, um die Entschädigung zu erhalten.

Dienstleistungen

Höhe der Kurzarbeitsentschädigung

© Maria Vaorin / photocase.com

Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80 Prozent der anrechenbaren Lohnkosten. Der maximal versicherte Verdienst liegt bei 148'200 Franken pro Jahr, respektive 12'350 Franken pro Monat.

Mehr zum Thema

Voranmeldung/Bewilligung:
Amtsstelle Arbeitslosenversicherung
Rain 53
5001 Aarau
Tel.: +41 (0)62 835 19 74
E-Mail: kurzarbeit@ag.ch

Telefonöffnungszeiten
Montag bis Freitag:
09.00-12.00 Uhr

Auszahlung/Abrechnung:
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau
Bahnhofstrasse 78
5001 Aarau
Tel.: +41 (0)62 835 17 68
E-Mail: alk19.kae@ag.ch

Telefonöffnungszeiten
Montag bis Mittwoch und Freitag:
09.00-12.00 Uhr
14.00-16.00 Uhr

Donnerstag:
14.00-16.00 Uhr

Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG Art 31-41 (SR 837.0)