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Bewilligungen & Meldepflichten

Arbeitszeit

Für Nacht- und Wochenendarbeit bedarf es einer Ausnahmebewilligung. Hier erhalten Sie Informationen zum Antrag.

Uhr in einer Werkhalle
© Giftgruen / photocase.com

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht erteilt Ausnahmebewilligungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen.

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Mitarbeitende stellt das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau aus.

Bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe 2024

Der Regierungsrat hat, gestützt auf den 2012 gefällten und 2018 angepassten Grundsatzbeschluss, für dieses Jahr den dritten und vierten Adventssonntag (15. und 22. Dezember 2024) für bewilligungsfrei erklärt.

Sechs Gemeinden mit Ausnahmereglung
Folgende sechs Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten: Für Sins und Wettingen gelten der erste und vierte Adventssonntag (1. und 22. Dezember 2024) als bewilligungsfrei, für Zurzach, Bremgarten, Lenzburg und Zofingen der zweite und vierte Adventssonntag (8. und 22. Dezember 2024).

Die Daten der Sonntagsverkäufe im Advent sind bindend. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.