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RAV Beratung & Vermittlung

Beratungsgespräche

Wenn Sie sich beim RAV angemeldet haben, werden Sie einer Personalberaterin oder einem Personalberater zugeteilt. In regelmässigen Beratungsgesprächen erfassen Sie gemeinsam Ihre aktuelle Situation.

Beratungsgespräch im RAV.
© Keystone, Gaetan Bally

Im Erstgespräch geht es darum, Ihre Fähigkeiten und Ihre Motivation zu analysieren und Ihre beruflichen Ziele zu besprechen. Auch die Bewerbungsunterlagen und Zeugnisse werden Sie gemeinsam anschauen. In der Regel werden schon erste Massnahmen festgelegt, etwa der Besuch eines Standortbestimmungskurses, um Ihre Chancen auf eine neue Stelle zu verbessern. Regelmässig prüfen Sie gemeinsam Stellenangebote. Ihre Beraterin oder Ihr Berater weist Ihnen auch Stellen zu, auf die Sie sich bewerben müssen.

Sie erfahren im Gespräch, welche Rechte und Pflichten Sie als stellensuchende Person haben. Weitere Themen sind die Bewerbungen und das Festlegen einer Bewerbungsstrategie. In weiteren Gesprächen wird Ihr Personalberater oder Ihre Personalberaterin mit Ihnen abklären, ob ein Qualifizierungsbedarf besteht; das heisst, ob der Besuch bestimmter Kurse oder eines Beschäftigungsprogramms sinnvoll für Sie wäre. Am Schluss der Gespräche setzen Sie jeweils Ziele für die weitere Stellensuche.

Dokumente

Absenzen

Planen Sie Ferien (kontrollfreie Tage), müssen Sie Zivilschutz leisten oder können Sie während eines Kurses einen Zwischenverdienst antreten, so füllen Sie das entsprechende Meldeblatt Ihres RAV’s aus und senden Sie es Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater.

Arztzeugnis

Gemäss Artikel 28 Absatz 5 AVIG müssen Arbeitslose ihre Arbeitsunfähigkeit bzw. ihre Arbeitsfähigkeit mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen.

Unfallmeldung: Sollten Sie während der Zeit der Arbeitslosigkeit verunfallen, so melden Sie dies umgehend Ihrer Arbeitslosenkasse und Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater.