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Leistungen für Arbeitgebende und Unternehmen

Personal- und Arbeitsvermittlung

Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vermitteln Unternehmen Personal. Wir unterstützen Sie gerne und kostenlos. Mit unseren Dienstleistungen verfolgen wir das Ziel, Stellensuchende möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern.

Mitarbeiter und Mitarbeiterin, am Laptop sitzend, lächeln in die Kamera.
© juliaw / photocase.com

Wir verfügen über die schweizweit grösste Stellendatenbank und viele gut ausgebildete Fachkräfte. Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) helfen Ihnen, die passenden Mitarbeitenden zu finden.

Für Sie als Arbeitgebender bieten wir zudem attraktive Angebote, wenn Sie Stellensuchende befristet oder unbefristet einstellen.

Schild RAV Suhr, im Hintergrund das Rundhaus des RAV in Suhr.
© KEYSTONE/Gaëtan Bally

Wir unterstützen Sie unbürokratisch und schnell bei der Suche nach neuen Mitarbeitenden:

  • Kostenlose Publikation von Stelleninseraten in der grössten Schweizer Stellendatenbank
  • Vermittlung von passenden Mitarbeitenden
  • persönliche Beratung
  • Beratung über Einarbeitungs-, Praktika- oder Ausbildungszuschüsse
  • Unterstützung bei den Antragsformularen

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihr E-Mail.

Welches RAV ist für Sie zuständig?

Finden Sie das zuständige RAV über den Standort Ihres Unternehmens:

Offene Stelle melden

Arbeitgeberbescheinigungen

Arbeitgeberbescheinigungen sind notwendig, um die Leistungen an versicherte Personen zu ermitteln. Mit Ihrer Unterstützung können die Taggelder rasch ausgerichtet werden. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) beraten Stellensuchende auf ihrem Weg zum neuen Job und vermitteln Unternehmen neue Mitarbeitende. Die Arbeitslosenkasse zahlt den versicherten Personen Arbeitslosenentschädigungen aus.

Dafür müssen die Versicherten die Arbeitsverhältnisse der letzten zwei Jahre nachweisen. So können die Arbeitslosenkassen die Rechtmässigkeit des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung überprüfen. Auch Zwischenverdienste müssen Versicherte offen legen.

Als ehemaliger Arbeitgebender sind Sie verpflichtet, die Arbeitgeberbescheinigung wahrheitsgetreu auszufüllen und den Stellensuchenden innerhalb einer Woche zuzustellen. Bei Fragen zum Formular wenden Sie sich an die Arbeitslosenkasse (PDF, 274 KB), die Ihr ehemaliger Mitarbeiter oder Ihre ehemalige Mitarbeiterin gewählt hat.

Zwischenverdienst

Arbeitgeber können Stellensuchende auch für eine beschränkte Zeit anstellen. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie eine temporäre Stelle zu besetzen haben. Viele gut ausgebildete Fachkräfte wünschen sich nur eines: eine neue Arbeit, auch wenn diese nur befristet ist. Bei uns finden Sie die geeignete Kandidatin oder den geeigneten Kandidaten für Ihre Vakanz. Sie können entsprechende Stellen kostenlos in der Datenbank Jobroom auf arbeit.swiss ausschreiben. Es handelt sich um die grösste Stellendatenbank der Schweiz. Wir unterbreiten Ihnen auch gerne eine Vorauswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten.

Online-Stellenmeldeformular auf arbeit.swiss(öffnet in einem neuen Fenster)

Eine offene Stelle beim RAV melden

Auch für den Zwischenverdienst müssen Sie als Arbeitgeber ein Formular ausfüllen und dem Versicherten oder der Versicherten monatlich zukommen lassen:

Bescheinigung über Zwischenverdienst (PDF, 2 Seiten, 167 KB)

Der oder die Stellensuchende muss dieses Formular monatlich bei der Arbeitslosenkasse einreichen.

Damit die Versicherten, die einen Zwischenverdienst ausüben, keine finanziellen Einbussen in Kauf nehmen müssen, bleiben sie während dieser Zeit beim RAV angemeldet. Der temporären Arbeitskraft bezahlen Sie unter Berücksichtigung der geltenden Kündigungsfristen den orts- und berufsüblichen Lohn.

Wenn Sie selbst keine Lohnadministration erbringen möchten, vermittelt Ihnen das RAV einen privaten Stellenvermittler, der diese Aufgabe zu einem vergünstigten Kostensatz für Sie übernimmt.

Falls Sie eine Frage zum Ausfüllen des Formulars haben, wenden Sie sich bitte an die Arbeitslosenkasse des bei Ihnen beschäftigten Mitarbeitenden.
Liste der Arbeitslosenkassen im Aargau (PDF, 274 KB)

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