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Bewilligung zur Durchführung kleiner Pokerturniere

Kleine Pokerturniere dürfen gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS), der Verordnung über Geldspiele (Geldspielverordnung, VGS) sowie den kantonalen Bestimmungen (Geldspielgesetz und Geldspielverordnung des Kantons) durchgeführt werden.

Voraussetzungen

Juristische Personen, welche die Gewähr für eine einwandfreie Turnierdurchführung in geeigneten Räumlichkeiten vorweisen, können eine Bewilligung beantragen. Vorbehalten bleiben die Auflagen der Standortgemeinde, in welcher das Turnier durchgeführt wird.

Ablauf

Lesen Sie die Vorgaben und gesetzlichen Grundlagen (PDF, 121 KB) genau und senden Sie ein schriftliches Gesuch mit den erforderlichen Dokumenten ein:

Für die Erneuerung der Bewilligung (eine Bewilligung wird für maximal 6 Monate ausgestellt) verwenden Sie das Erneuerungsgesuch für Bewilligung Pokerturniere (PDF, 1 Seite, 294 KB).

Benötigte Unterlagen

Siehe unter Ablauf

Fristen und Termine

Ein Gesuch kann jederzeit eingereicht werden, spätestens 60 Tage vor dem geplanten Turnier respektive bei einer Erneuerung 20 Tage vor Ablauf der Bewilligung muss dieses der Bewilligungsbehörde vollständig und mit allen Beilagen vorliegen.

Kosten

  • Turnierbewilligung Fr. 100.00 bis max. Fr. 300.00 (für einzelne Pokerturniere oder pro Monat für Turnierserien)
  • Kontrollen nach Aufwand: Fr. 100.--/Std.

Formulare & Online-Dienstleistungen

Siehe unter Ablauf