Bewilligungspflichtige Berufe
Grundsätzlich brauchen Schweizer Bürgerinnen und Bürger keine Bewilligung, wenn sie sich selbstständig machen wollen. Ausnahmen bestehen jedoch dort, wo die Sicherheit von Menschen beeinträchtigt oder die Umwelt gefährdet ist.

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Im aargauischen Gesundheitsgesetz und in der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung finden sich Bestimmungen über die Bewilligungspflicht bei selbstständiger Berufsausübung. Eine Hebamme, ein Augenoptiker oder ein Drogist müssen zum Beispiel eine Bewilligung einholen. Bewilligungspflichtig sind auch die Personalvermittlung und Hausierertätigkeit oder Berufe wie Bergführer und Skilehrer.