Arbeitnehmerschutz im Betrieb
Die Industrie- und Gewerbeaufsicht stellt den Arbeitnehmerschutz im Betrieb sicher. Zur Anwendung kommen dabei insbesondere das Arbeitsgesetz (ArG), das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und das Heimarbeitsgesetz (HarG).
Das tun wir für Sie

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Wir beraten Sie telefonisch oder vor Ort in allen Belangen des Arbeitsgesetzes (ArG). Dieses schützt die Arbeitnehmenden vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die am Arbeitsplatz entstehen. Es enthält Vorschriften über den allgemeinen Gesundheitsschutz sowie über Arbeits- und Ruhezeiten.
Wir kontrollieren zudem für verschiedene Branchen die Einhaltung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit (ASA-Systemkontrolle).
- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Pflichten der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden(öffnet in einem neuen Fenster)
- Interkantonaler Verband für Arbeitnehmerschutz (IVA)(öffnet in einem neuen Fenster)