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Kollektivgesellschaft Änderung

Infos Änderungen Kollektivgesellschaft

Voraussetzungen

Änderungen können ins Handelsregister eingetragen werden, wenn die notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht worden sind. Es ist darauf zu achten, dass die Belege immer im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden müssen.

Grundsätzlich gilt, dass die Identität der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen gegenüber dem Handelsregisteramt auf der Grundlage eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte nachwiesen werden muss.

Merkblatt Personenidentifikation (PDF, 1 Seite, 43 KB)

Ablauf

Das Anmeldeformular kann unter der Rubrik "Formulare" heruntergeladen werden. Die notwendigen Unterschriftsbeglaubigungen sind auf der Gemeinde, einem Notar oder direkt beim Handelsregisteramt vornehmen zu lassen. Wenn Sie die notwendigen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben, können Sie diese beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau einreichen. Wir werden Ihnen nach der materiellen Prüfung dei Rechnung zukommen lassen. Nach Eingang der Zahlung werden wir die Eintragung vornehmen. Den bestellten Handelsregisterauszug erhalten Sie nach Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).

SHAB(öffnet in einem neuen Fenster)

Benötigte Unterlagen

  • Anmeldeformular Änderungen bei einer Kollektivgesellschaft
  • Kopie des gültigen Passes oder ID aller einzutragenden Personen

Je nach Fall sind zudem folgende Belege notwendig:

  • Protokoll der Gesellschafterversammlung
  • Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse

Fristen und Termine

keine Fristen

Kosten

Die Gebühren sind je nach Fall verschieden hoch und richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister.

Rechtliche Grundlagen

Formulare & Online-Dienstleistungen

Link zu den Formularen