Neueintragung
Infos Neueintragung Einzelunternehmen
Voraussetzungen
Sie haben sich über die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen informiert, sind sich über die daraus resultierenden Rechtsfolgen, insbesondere Steuerfolgen, bewusst und haben allenfalls zusammen mit einer Fachperson (Treuhänder, Notar, Anwalt) geklärt, welche Rechtsform für Sie die richtige ist. Sie haben sich für das Einzelunternehmen entschieden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Identität der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen auf der Grundlage eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte nachgewiesen werden muss.
Merkblatt Personenidentifikation (PDF, 1 Seite, 43 KB)
Ablauf
1. Abklärungen
Bevor Sie den Handelsregistereintrag vornehmen, sollten Sie die gesetzlichen Auflagen für Ihre Tätigkeit prüfen. Klären Sie zum Beispiel, ob alle Arbeitnehmer über die gegebenenfalls notwendigen Arbeitsbewilligungen verfügen, oder informieren Sie sich über Versicherungsbedürfnisse und Versicherungspflichten, auch betreffend Geschäftsrisiken.
Die kantonale Standortförderung berät Sie gerne zum richtigen Vorgehen bei der Firmengründung und vermittelt Ihnen wichtige Kontakte.
Standortförderung(öffnet in einem neuen Fenster)
Die Dienstleistungen der kantonalen Standortförderung sind kostenlos:
- Informationen und Kurse zur Firmengründung
- Beurteilung des Businessplans
- Aufzeigen der diversen Gesellschaftsformen
- Informationen zu Finanzierungs- und Coaching-Möglichkeiten
- Vermittlung von Immobilien
- Beratung zu den Themen Steuern, Versicherungen, Berufsausübungs- und Arbeitsbewilligungen
- Netzwerkanlässe für Neuunternehmer/-innen
Standortförderung - Bewilligungen(öffnet in einem neuen Fenster)
Machen Sie sich Gedanken über die Firmenbildung und beachten Sie, dass Ihr Name in der Firma aufzuführen ist. Die Firma darf neben dem vom Gesetz vorgeschriebenen Inhalt auch Fantasie- und Sachbezeichnungen enthalten und muss sich von im Handelsregister eingetragenen Firmen am gleichen Ort deutlich unterscheiden. Sie können beim Handelsregisteramt ( info.hra@ag.ch ) eine Prüfung über die rechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Firma und beim Eidgenössischen Handelsregisteramt eine Firmenrecherche (Prüfung, ob bereits eine gleichlautende Firma im Handelsregister eingetragen ist) in Auftrag geben.
Eidgenössischen Handelsregisteramt(öffnet in einem neuen Fenster)
2. Eintrag ins Handelsregister
Das Einzelunternehmen entsteht mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, unabhängig davon, ob es im Handelsregister eingetragen ist oder nicht. Eine Eintragungspflicht besteht dann, wenn ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betrieben wird und während eines Jahres Roheinnahmen von mindestens CHF 100'000.-- (Jahresumsatz) erzielt werden.
Wegleitung zur Eintragung einer Einzelunternehmung (PDF, 605 KB)
3. Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau
Online Services für Selbstständige:
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau(öffnet in einem neuen Fenster)
4. Mehrwertsteuer
Mit der Eintragung in das Handelsregister bekommen Sie automatisch eine Unternehmensidentifikationsnummer UID zugeteilt. Diese hat zugleich die Funktion als Firmanummer wie auch als Mehrwertsteuernummer.
5. Eintragung ins Handelsregister
Sie können die notwendigen Formulare direkt beim Handelsregisteramt ausfüllen. In diesem Fall nehmen Sie bitte eine gültige ID oder einen gültigen Pass mit. Nach Zahlung der Eintragungsgebühren wird der Eintrag vorgenommen. Nach der Publikaton der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) werden wir Ihnen den bestellten Handelsregisterauszug per Post an die Geschäftsadresse zukommen lassen.
SHAB(öffnet in einem neuen Fenster)
Es ist auch möglich, dass Sie das Anmeldeformular unter der Rubrik "Formulare" herunterladen, die notwendige(n) Unterschriftsbeglaubigung(en) auf der Gemeinde oder bei einem Notar vornehmen lassen und uns die vollständigen Unterlagen per Post zukommen lassen. Wir werden Ihnen nach der materiellen Prüfung der Unterlagen die Rechnung zukommen lassen. Nach Eingang der Zahlung werden wir die Eintragung vornehmen. Den Handelsregisterauszug erhalten Sie rund eine Woche nach Eintrag per Post an die Geschäftsadresse zugeschickt.
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular zur Neueintragung eines Einzelunternehmens
- Kopie des Passes oder ID aller einzutragenden Personen
Je nach Fall sind zusätzliche Belege notwendig, wie:
- Domizilhaltererklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse
Fristen und Termine
Keine Termine, Fristen gemäss den gesetzlichen Vorgaben.
Kosten
Beim Handelsregisteramt müssen Sie je nach Fall mit Kosten von CHF 200.-- bis ca. CHF 300.-- rechnen.
Rechtliche Grundlagen
- Obligationenrecht OR Art. 944 ff. (SR 220)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Handelsregisterverordnung HRegV Art. 36 ff. (SR 221.411)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Weisung an die Handelsregisterbehörden für die Prüfung von Firmen und Namen(öffnet in einem neuen Fenster)