Löschung
Infos Löschung Einzelunternehmen
Voraussetzungen
Löschungen können ins Handelsregister eingetragen werden, wenn die Löschungsanmeldung vollständig und korrekt eingereicht worden ist.
Ablauf
Bei den Löschungen werden folgende Fälle unterschieden:
- Löschung infolge Geschäftsaufgabe (das Geschäft wird aufgegeben, ohne dass eine andere Person die Aktiven und Passiven übernimmt)
- Löschung infolge Geschäftsübergabe (das Geschäft wird aufgegeben und die Aktiven und Passiven auf einen Nachfolger übertragen)
- Löschung infolge Nichtaufnahme der Geschäftstätigkeit (die Geschäftstätigkeit wurde trotz Eintrag ins Handelsregister nicht aufgenommen)
- Löschung infolge Vermögensübertragung (die Aktiven und Passiven wurden mittels Vermögensübertragung auf ein Nachfolgeunternehmen übertragen)
Das entsprechende Anmeldeformular kann unter der Rubrik "Formulare" heruntergeladen werden. Wir werden die Unterlagen einer materiellen Prüfung unterziehen. Wenn diese aus Sicht des Handelsregisteramtes als eintragungsfähig erachtet werden, werden wir Ihnen die Gebührenrechnung zustellen. Nach Zahlung der Eintragungsgebühren wird der Eintrag vorgenommen. Den bestellten Handelsregisterauszug erhalten Sie rund eine Woche nach Eintrag per Post an die Geschäftsadresse zugeschickt.
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular für die Löschung bei einem Einzelunternehmen
- Vermögensübertragungsvertrag (je nach Fall)
Fristen und Termine
Keine Termine, Fristen gemäss gesetzlichen Vorschriften.
Kosten
Die Gebühren sind je nach Fall verschieden hoch und richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (siehe "Rechtliche Grundlagen").
Rechtliche Grundlagen
- Handelsregisterverordnung HRegV Art. 39 (SR 221.411)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Fusionsgesetz FusG Art. 69 ff. (SR 221.301)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1)(öffnet in einem neuen Fenster)