Aktiengesellschaft Personalmutation
Infos Personalmutationen Aktiengesellschaft
Voraussetzungen
Personalmutationen können ins Handelsregister eingetragen werden, wenn die notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht worden sind. Es ist darauf zu achten, dass die Belege immer im Original oder in beglaubigter Kopie eingereicht werden müssen. Des Weiteren weisen wir Sie daraufhin, dass die Protokolle grundsätzlich vom Vorsitzenden und Protokollführer bzw. der Vorsitzenden und von der Protokollführerin im Original zu unterzeichnen sind. Bezüglich des notwendigen Inhaltes eines Protokolls verweisen wir Sie auf unser Merkblatt.
Merkblatt Protokollinhalt (PDF, 1 Seite, 35 KB)
Grundsätzlich gilt, dass die Identität der im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen gegenüber dem Handelsregisteramt auf der Grundlage eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte nachgewiesen werden muss.
Merkblatt Personenidentifikation (PDF, 1 Seite, 43 KB)
Ablauf
Das Anmeldeformular kann unter der Rubrik "Formulare" heruntergeladen werden. Die notwendigen Unterschriftsbeglaubigungen sind auf der Gemeinde, einem Notar oder direkt beim Handelsregisteramt vornehmen zu lassen. Wenn Sie die notwendigen Unterlagen vollständig zusammengestellt haben, können Sie diese beim Handelsregisteramt des Kantons Aargau einreichen. Wir werden die Unterlagen einer materiellen Prüfung unterziehen. Wenn diese aus Sicht des Handelsregisteramtes als eintragungsfähig erachtet werden, erfolgt der Eintrag im Handelsregister. Nach der Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) werden wir Ihnen den bestellten Handelsregisterauszug zusammen mit der Rechnung per Post zukommen lassen.
SHAB(öffnet in einem neuen Fenster)
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeformular Personalmutationen bei einer Aktiengesellschaft;
- Kopie des gültigen Passes oder ID aller einzutragenden Personen
je nach Fall sind zudem folgende Belege notwendig:
- Protokoll der Generalversammlung
- Protokoll des Verwaltungsrates
- Wahlannahmeerklärung Revisionsstelle
- Domizilannahmeerklärung des Domizilhalters bei einer sog. c/o-Adresse
Fristen und Termine
keine
Kosten
Die Gebühren sind je nach Fall verschieden hoch und richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (siehe "Rechtliche Grundlagen").
Rechtliche Grundlagen
- Obligationenrecht OR Art. 620 ff. (SR 220)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Handelsregisterverordnung HRegV Art. 43 ff. (SR 221.411)(öffnet in einem neuen Fenster)
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (SR 221.411.1)(öffnet in einem neuen Fenster)